Förderschulabschluss „Lernen“ am Ende Klasse 9
Wer
Schüler:innen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Lernen“
Wann
Der Förderschulabschluss „Lernen“ kann nach der Klasse 9 erworben werden.
Voraussetzungen
Mindestens in allen Fächern die Note „Ausreichend“ (4); eine mangelhafte Bewertung (5) in einem Fach im Zeugnis verwehrt den Abschluss nicht.
Prüfungen
In den Fächern Deutsch und Mathematik muss eine schriftliche Prüfung abgelegt werden. Zusätzlich dazu muss eine mündliche Prüfung in einem Fach erbracht werden.
Berechtigungen
Mit dem Förderschulabschluss kann z.B. eine Ausbildung begonnen werden.
Weiterhin kann der Hauptschulabschluss nach 9 im 10. Schuljahr erworben werden.
Hauptschulabschluss am Ende des 9. Jahrgangs
Wer
Schüler:innen des 9. Jahrgangs ohne sonderpädagogischen Förderbedarf „Lernen“ /„Geistige Entwicklung“
Wann
Der Hauptschulabschluss kann nach Klasse 9 erworben werden.
Voraussetzungen
Mindestens in allen Fächern die Note „Ausreichend“ (4); Der Abschluss kann nicht erreicht werden, wenn mehr als ein Prüfungsfach im Zeugnis schlechter als „Ausreichend“ (4) bewertet wurde.
Prüfungen
In den Fächern Deutsch und Mathematik muss eine schriftliche Prüfung abgelegt werden.
Berechtigungen
Mit dem Hauptschulabschluss kann z.B. eine Ausbildung in vielen Ausbildungsberufen begonnen, die Berufsschule (BBS) besucht werden.
Durch die Fortsetzung der Schullaufbahn in Klasse 10 können die dort möglichen Abschlüsse erworben werden.
Der Hauptschulabschluss nach Jahrgang 9 hat die gleichen Berechtigungen wie der Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss am Ende des 10. Jahrgangs.
Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss am Ende Klasse 10
Wer
Schüler:innen des 10. Jahrgangs, ausgenommen Schüler:innen mit dem Förderschulabschluss „Lernen“
Wann
Dieser Hauptschulabschluss kann nach dem 10. Jahrgang erworben werden.
Voraussetzungen
Mindestens in allen Fächern die Zensur „Ausreichend“ (4); Der Abschluss kann nicht erteilt werden, wenn mehr als ein Prüfungsfach im Zeugnis schlechter als „Ausreichend“ (4) bewertet wurde. d.h.:
4 G-Kurse oder 1 E- Kurs und 3 G- Kurse; (Deutsch, Englisch, Mathematik, Naturwissenschaften)
Prüfungen
In den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik muss eine schriftliche Prüfung abgelegt werden.
Berechtigungen
Mit dem Hauptschulabschluss kann z.B. eine Ausbildung in vielen Ausbildungsberufen begonnen oder die Berufsschule (BBS) besucht werden.
Sekundarabschluss I – Realschulabschluss am Ende des 10. Jahrgangs
Wer
Schüler:innen des 10. Jahrgangs, ausgenommen Schüler:innen mit dem Förderschulabschluss „Lernen“
Wann
Der Sekundarabschluss I – Realschulabschluss kann nach Klasse 10 erworben werden.
Voraussetzungen
Differenziertes Notenbild notwendig:
2 G-Kurse (Bewertung mindestens befriedigend (3)) und 2 E- Kurse (Bewertung mindestens ausreichend (4)), in allen übrigen Fächern, mindestens zweimal befriedigend (3), sonst mindestens ausreichend (4);
Der Abschluss kann nicht erreicht werden, wenn mehr als ein Prüfungsfach im Zeugnis schlechter als „Ausreichend (4)“ bewertet wurde.
Prüfungen
In den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik muss eine schriftliche Prüfung abgelegt werden.
Berechtigungen
Mit dem Sekundarabschluss I – Realschulabschluss kann z.B. eine Ausbildung in vielen Ausbildungsberufen begonnen oder die Berufsschule (BBS) besucht werden.
Erweiterter Sekundarabschluss I am Ende Klasse 10
Wer
Schüler:innen des 10. Jahrgangs, ausgenommen Schüler:innen mit dem Förderschulabschluss „Lernen“
Wann
Der Erweiterte Sekundarabschluss I kann nach Klasse 10 erworben werden.
Voraussetzungen
Differenziertes Notenbild notwendig:
1 G-Kurs (Bewertung mindestens gut (2)) und 3 E- Kurse (Bewertung mindestens befriedigend) oder 4 E-Kurse (Bewertung mindestens, dreimal befriedigend (3), einmal ausreichend (4)); übrige Fächer mindestens ausreichend (4), aber im Durchschnitt befriedigend (3).)
Der Abschluss kann nicht erreicht werden, wenn mehr als ein Prüfungsfach im Zeugnis schlechter als „Ausreichend“ (4) bewertet wurde.
Prüfungen
In den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik muss eine schriftliche Prüfung abgelegt werden.
Berechtigungen
Mit dem erweiterten Sekundarabschluss I kann z.B. eine Ausbildung in zahlreichen Ausbildungsberufen begonnen oder die Berufsschule (BBS) oder die gymnasiale Oberstufe besucht werden.